A4: Namensänderung "Sonderurlaub"
Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
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Antragsteller*in: | Delegation DPSG (Delegation DPSG) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.03.2025, 13:54 |
Antragshistorie: | Version 1(27.03.2025) |
Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
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Antragsteller*in: | Delegation DPSG (Delegation DPSG) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.03.2025, 13:54 |
Antragshistorie: | Version 1(27.03.2025) Version 1 |
Die BDKJ-DV möge beschließen:
Der BDKJ-Vorstand wird beauftragt, eine Namensänderung des Wortes „Sonderurlaub“
z.B. auf Antragsformularen und der Website durchzuführen. Stattdessen kann
beispielsweise die Formulierung „bezahlte Freistellung für Ehrenamtliche“, die
auch im §42 HKJGB genutzt wird, verwendet werden.
Sprache ist Denken.
Ehrenamtlich engagierte Personen sind dazu berechtigt eine Freistellung für Ehrenamt nach §42 HKJGB zu beantragen. Im Sprachgebrauch wird diese Freistellung „Sonderurlaub“ genannt. Der Wortteil „Urlaub“ führt jedoch bei Arbeitgeber*innen und Kolleg*innen immer wieder zu Verwirrung und zuweilen zu Unmut. Während der Freistellung haben Ehrenamtler*innen keineswegs Urlaub.
Daher finden wir es wichtig, dass das Wort „Sonderurlaub“ im Sprachgebrauch ersetzt wird. Ein erster Schritt dazu ist es, das Antragsformular, sowie Erläuterungen auf der Website (nicht nur im Bistum Fulda) umzubenennen.