Änderungen von SÄA 3 zu SÄA 3
Ursprüngliche Version: | SÄA 3 (Version 2) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 26.04.2025, 11:42 |
Neue Version: | SÄA 3 (Version 3) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 26.04.2025, 12:19 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 5 bis 6:
- Stimmverteilung: Ein Jugendverband erhält
je angefangene 150seine Stimmenzahl nach seiner Mitgliederzahl. Die Konferenz der Jugendverbände legt fest, für wie viele Mitglieder jeweils ein Stimmrecht zugeteilt wird. Jeder Jugendverband erhält mindestens eine Stimme.
Von Zeile 31 bis 36:
- b.) die Festlegung der benötigten Mitgliederzahl für die Zuteilung eines Stimmrechts in der Diözesanversammlung
- c.) die Vertretung der Interessen der Jugendverbände in ihrem Verhältnis untereinander,
cd.) die Sorge für die Durchführung der Beschlüsse der Diözesanversammlung des BDKJ Diözesanverbandes Fulda,
de.) die Beratung über die Zuweisung von Zuschussmitteln BDKJ Diözesanverbandes Fulda.