IA2: Kinder im Internet
Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
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Status: | Modifiziert |
Antragshistorie: | Version 1(25.04.2025) |
Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
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Status: | Modifiziert |
Antragshistorie: | Version 1(25.04.2025) Version 4 |
Die BdKJ DV vom 25.04.2025 – 27.04.2025 möge beschließen, dass wir auf unseren
öffentlichen Kanälen keine Bilder oder Videos von Kindern und Jugendlichen unter
16 Jahren posten, auf denen die Gesichter zu erkennen sind, um diese zu
schützen. Zudem werden keine Bilder oder Videos von Menschen in
kompromittierenden Situationen gepostet
Begründung:
Gerade in sozialen Netzwerken ist oft nicht klar, wer Inhalte sieht oder aus
welchem Grund jemand einem Account folgt. Aufgrund dessen fordern ein Großteil
der Eltern, dass der Empfängerkreis eingeschränkt wird. [Q1] Dies ist jedoch
nicht möglich, deshalb ist dieser Antrag besonders wichtig, um trotzdem die
Sicherheit von Kindern zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es durch KI sehr
einfach geworden die Gesichter der Leute auf andere Inhalte zu projizieren.
Gerade junge Menschen unter 16 sind sich oft noch nicht bewusst, welche
Bedeutung Datenschutz und digitale Selbstbestimmung für sie haben können.
Zusätzlich hat ein Großteil der Kinder auch selbst kein Interesse daran im
Internet stattzufinden [Q2]
Q1:
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