A7: Rufbereitschaft während der Sommerferien
Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
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Antragsteller*in: | Hannah Kipp (KjG) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 28.03.2025, 20:52 |
Antragshistorie: | Version 1(28.03.2025) |
Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
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Antragsteller*in: | Hannah Kipp (KjG) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 28.03.2025, 20:52 |
Antragshistorie: | Version 1(28.03.2025) Version 1 |
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
Der Vorstand des BDKJ setzt sich dafür ein, dass die telefonische
Rufbereitschaft während der Sommerfreizeiten wieder eingeführt wird. Diese
Rufbereitschaft soll durch Hauptamtliche gewährleistet werden. Dabei soll die
Rufbereitschaft spätestens für die Sommerferien 2026 ermöglicht werden.
Der Vorstand des BDKJ setzt sich dafür ein, dass die telefonische Rufbereitschaft während der Sommerfreizeiten wieder eingeführt wird. Diese Rufbereitschaft soll durch Hauptamtliche gewährleistet werden. Dabei soll die Rufbereitschaft spätestens für die Sommerferien 2026 ermöglicht werden.Dies soll sowohl gegenüber dem Bistum als auch auf Landesebene (beispielsweise dem Hessischen Jugendring) eingebracht werden.
Während der Sommerferien finden in den verschiedenen Verbänden des BDKJs zahlreiche Veranstaltungen statt. Dabei kommt es zwangsläufig immer wieder zu kritischen Situationen, in denen innerhalb kürzester Zeit schwierige Entscheidungen getroffen werden müssen. In Schulungen wird betont, dass in solchen Situationen die Verantwortung möglichst schnell an Hauptamtliche weitergegeben werden sollte. Gerade außerhalb der regulären Arbeitszeiten ist jedoch oft unklar, an wen sich die Ehrenamtlichen wenden können. Dadurch verbleibt die Entscheidungsbefugnis zwangsläufig bei den ehrenamtlichen Betreuenden. Um die Ehrenamtlichen zu schützen und zu unterstützen, soll die in der Vergangenheit bereits existierende Rufbereitschaft wiedereingeführt werden.