A7: Rufbereitschaft während der Sommerferien
Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
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Status: | Geprüft |
Antragshistorie: | Version 1(28.03.2025) |
Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
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Status: | Geprüft |
Antragshistorie: | Version 1(28.03.2025) Version 2 |
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
Der Vorstand des BDKJ setzt sich dafür ein, dass die telefonische
Rufbereitschaft während der Sommerfreizeiten wieder eingeführt wird. Diese
Rufbereitschaft soll durch Hauptamtliche gewährleistet werden. Dabei soll die
Rufbereitschaft spätestens für die Sommerferien 2026 ermöglicht werden.Dies soll
sowohl gegenüber dem Bistum als auch auf Landesebene (beispielsweise dem
Hessischen Jugendring) eingebracht werden.
Der Vorstand des BDKJ setzt sich dafür ein, dass die telefonische Rufbereitschaft während der Sommerfreizeiten wieder eingeführt wird. Diese Rufbereitschaft soll durch Hauptamtlichehauptamtlich pädagogisches beziehungsweise seelsorgerisches Personal gewährleistet werden. Dabei soll die Rufbereitschaft spätestens für die Sommerferien 2026 ermöglicht werden.Dies soll sowohl gegenüber dem Bistum als auch auf Landesebene (beispielsweise dem Hessischen Jugendring) eingebracht werden.
Der Vorstand des BDKJ setzt sich dafür ein, dass die telefonische Rufbereitschaft während der Sommerfreizeiten wieder eingeführt wird. Diese Rufbereitschaft soll durch HauptamtlicheHauptberufliche gewährleistet werden. Dabei soll die Rufbereitschaft spätestens für die Sommerferien 2026 ermöglicht werden.Dies soll sowohl gegenüber dem Bistum als auch auf Landesebene (beispielsweise dem Hessischen Jugendring) eingebracht werden.